Der Rat der Stadt Dortmund, hat die Ausweitung der Bettensteuer auf das Geschäftsreisesegment im Februar 2023 beschlossen. Ab dem 01.04.2023 muss auf alle Übernachtungspreise (brutto) die Beherbergungsabgabe von 7.5% berechnet und auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.